Plan. QI für Krankenhausplanung noch nicht geeignet

DKG zur Veröffentlichung der planungsrelevanten

Am heutigen Tag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Ergebnisse der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (plan. QI) veröffentlicht. Im vergangenen Jahr hatte die unkommentierte Veröffentlichung zu unsachlichen und verfehlten Medienberichten geführt. Offenbar war die Veröffentlichung fehlinterpretiert worden. In diesem Jahr werden deshalb auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ausführliche Erläuterungen der Veröffentlichung der Ergebnistabellen vorangestellt.

Hier wird insbesondere klargestellt, dass sich die Bewertung der nicht auf die Qualität einer Leistung, einer Abteilung oder gar eines ganzen Krankenhauses bezieht, sondern ausschließlich auf den spezifischen Qualitätsaspekt, der durch den jeweiligen Qualitätsindikator adressiert wird. Ferner hat die DKG vorgeschlagen, eine Zusammenfassung der Stellungnahme des jeweiligen Krankenhauses oder eine Kommentierungsmöglichkeit für in der Veröffentlichung vorzusehen. Dieses Mittel für mehr Transparenz hat der G-BA mehrheitlich abgelehnt. „Uns bleibt dies unverständlich. Es wäre doch wichtig zu wissen, ob die Ursache für ein nicht erreichtes Qualitätsziel eines einzelnen Indikators vielleicht schon abgestellt worden ist oder ob es nur ein Dokumentationsfehler war. Viele Verunsicherungen könnten so vermieden werden. Wir hoffen, dass in diesem Jahr mit den Ergebnissen verantwortungsbewusst umgegangen wird“, erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

So zeigt sich die qualitativ hochwertige Versorgung in deutschen Krankenhäusern auch in diesem Verfahren: 1063 haben im Jahr 2018 an dem Verfahren zu den planungsrelevanten Qualitätsindikatoren teilgenommen, aber nur in 62 Krankenhäusern kam es zu Abweichungen in nur einzelnen Indikatoren. In 53 Krankenhäusern erfolgte die Bewertung „unzureichender Qualität“ auf Grundlage der von nur einem, zwei oder drei Fällen. Schließlich werden die Bewertungsergebnisse auch strittig diskutiert. In der Bewertung werden die besonderen Fallkonstellationen nicht immer hinreichend berücksichtigt, so zum Beispiel bei einer Überschreitung der Entscheidungs-Entbindungszeit bei einem Notfallkaiserschnitt, wenn sich die Schwangere gegen die wehrt oder Sprachbarrieren hier zu einer Verzögerung führen. „Dies alles zeigt die wesentlichen Schwächen der bisher genutzten Qualitätsindikatoren, welche in keiner Weise für die Bewertung der Qualität einer Leistung insgesamt, eine Abteilung oder eines Krankenhauses geeignet sind und bisher somit keinerlei Nutzen oder Aussage für die Krankenhausplanung darstellen. Vielmehr sind die 62 Krankenhäuser aufgefordert, kritisch ihre Ergebnisse zu analysieren und ggf. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität einzuleiten“, so Baum.

Zum Verfahren: Seit dem 1. Januar 2017 gibt es das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren. Zielsetzung ist es, den Bundesländern Einschätzungen an die Hand zu geben, um bei der Krankenhausplanung die Qualität der medizinischen Versorgung zu berücksichtigen. Seit Jahresbeginn 2017 liefern die Krankenhäuser quartalsweise Daten für elf Qualitätsindikatoren der Bereiche , gynäkologische Operationen und Mammachirurgie.

Pressemitteilung: Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V.

 

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