Perspektivwechsel für alle

Gesetzestechnisch ging die Pandemie Ende Februar in die nächste Runde. Mit dem EpiLage Fortgeltungsgesetz wird die Pandemielage über den März hinaus bis auf weiteres fortge­schrieben.

Der Bundesregierung werden umfassende Ermäch­tigungen zum schnellen Handeln über Verordnungen an die Hand gegeben. Für einzelne Bereiche werden ­komponenten weiterentwickelt. Arztpraxen sollen vor den wirtschaftlichen Folgen des Rückgangs der Fallzahlen geschützt werden und finanzielle Ausgleiche erhalten. Auch für statio­näre Pflegeeinrichtungen sind Ausgleiche für pandemiebe­dingte Leistungsrückgänge vorgesehen. Diese grundsätzlich richtigen Entscheidungen müssen auch für die Krankenhäuser getroffen werden. Die auf Sicht gesteuerten indikatorenabhän­gigen Ausgleichszahlungen für Freihaltungen lösen nicht die Liquiditätsproblematik des allgemeinen Belegungsrückgangs bei allen Kliniken. […]

Quelle: Das Krankenhaus 03/2021

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