Patientenschützer fordern Register für Behandlungsfehler

Stiftung Patientenschutz verlangt zentrale Erfassung, Härtefallfonds und Änderungen bei der Beweislast

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz fordert ein bundesweites Zentralregister für Behandlungsfehler im ambulanten und stationären Gesundheitswesen. Wie der Bayerische Rundfunk unter Berufung auf dpa berichtet, verlangt Stiftungsvorstand Eugen Brysch zudem einen Härtefallfonds für Geschädigte und Änderungen bei der Beweislast. Anlass sind die bevorstehenden neuen Behandlungsfehlerzahlen des Medizinischen Dienstes.

Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung Patientenschutz bildet die bisherige Erfassung von Behandlungsfehlern das tatsächliche Ausmaß nur unzureichend ab. Die Statistiken des Medizinischen Dienstes und der Bundesärztekammer lieferten lediglich Ausschnitte des Geschehens, kritisierte Stiftungsvorstand Eugen Brysch gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Brysch verweist dabei auf Schätzungen, wonach es allein in Krankenhäusern jährlich zu rund 20.000 fehlerbedingten vermeidbaren Todesfällen kommen soll. Die genannte Zahl ist damit keine Fallzahl nachgewiesener Behandlungsfehler aus einer bundesweiten amtlichen Statistik, sondern eine von der Stiftung angeführte Schätzung.

Vor diesem Hintergrund fordert die Organisation ein zentrales Register, in dem Behandlungsfehler aus dem ambulanten und stationären Bereich systematisch erfasst werden. Damit soll nach ihrer Vorstellung eine umfassendere Datengrundlage geschaffen werden, um Fehlerquellen zu erkennen und Maßnahmen zur Patientensicherheit abzuleiten.