Operative Teilentfernung (Tonsillotomie) bei vergrößerten Gaumenmandeln (Hyperplasie der Tonsillen) kann zukünftig auch ambulant erfolgen

Gemeinsame Bundesauschuss ()

Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat am Donnerstag in Berlin die Methode zudem als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung im Krankenhaus bestätigt. Für die Tonsillotomie bei rezidivierender akuter Tonsillitis beschloss der G-BA, auf dem Wege einer Erprobung weitere wissenschaftliche Erkenntnisse über die Vor- und Nachteile im Vergleich zu einer vollständigen Entfernung der Gaumenmandeln (Tonsillektomie) zu gewinnen.

Für die ambulante Teilentfernung vergrößerter Gaumenmandeln legte der G-BA zur Indikationsstellung fest, dass der operative Eingriff nur bei Patientinnen und Patienten ab dem vollendeten ersten Lebensjahr durchgeführt werden darf, bei denen die Hyperplasie eine symptomatische, klinisch relevante Beeinträchtigung verursacht und eine konservative Behandlung nicht ausreicht. Im Anschluss an die Tonsillotomie muss eine ausreichend lange Überwachung sichergestellt sein. Die darf zudem nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde durchgeführt werden, die eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung besitzen. […]

: G-BA (PDF, 82KB)

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