NRW: Neue Rechtsverordnung regelt Neu- und Wiederaufnahme in Pflegeheimen

Regelungen gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe

Eine neue Rechtsverordnung des -westfälischen Gesundheitsministeriums regelt die Neu- und in den vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie in besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kurzzeitwohneinrichtungen der Eingliederungshilfe. Wesentliche Vorgaben der Verordnung sind Tests auf das Coronavirus sowie Isolations- und Quarantänemaßnahmen.
Ziel ist es, dass Krankenhäuser nicht mehr behandlungsbedürftige Menschen weiter entlassen und Pflegebedürftige sowie Menschen mit Behinderungen weiter in den entsprechenden Einrichtungen aufgenommen werden können. Auf diese Weise soll in der aktuellen epidemischen Lage sichergestellt werden, dass dringend benötigte Krankenhaus-Kapazitäten auch bei einer weiteren Verbreitung von SARS-CoV-2 zur Verfügung stehen. […]

Pressemitteilung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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