Niedersachsen: Stationäre Covid-19-Sicherheitsreserven werden verändert
Gesundheitsministerin carola reimann: „Unsere Krankenhäuser in niedersachsen sind flexibel und leistungsfähig. Wir passen jetzt die Vorhaltekapazitäten an. So können Behandlungen nachgeholt werden, die im Frühjahr verschoben werden mussten“
Ab dem kommenden Mittwoch gelten für Niedersachsens Krankenhäuser neue Vorhaltekapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten. So sieht die „Niedersächsische verordnung über Beschränkungen im krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit Covid-19“ vor, dass Krankenhäuser mit einer Fachabteilung der Kinder- und jugendmedizin oder einer Fachabteilung der Inneren Medizin und der Chirurgie 2 Prozent (bislang 4) ihrer Behandlungskapazität auf Normalstation und 5 Prozent (bislang 10) ihrer Intensivkapazität mit Beatmungsmöglichkeit für die Behandlung von Covid-19-Patientinnen und -Patienten vorhalten müssen. […]
Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung