Niedersachsen schafft mit neuer Verordnung Reserven für COVID-Patientinnen und -Patienten in den Krankenhäusern – Elektive Eingriffe müssen bei Bedarf verschoben werden

Angesichts der beständig steigenden Zahl an COVID-Patientinnen und - in den niedersächsischen Krankenhäusern in den vergangenen Tagen und Wochen setzt das am Mittwoch erneut eine Verordnung in Kraft, die vorsieht, dass Krankenhäuser Reserven für weitere Patientinnen und Patienten vorhalten müssen.

Am Dienstag waren bereits 9,7 Prozent aller in Niedersachsen aktivierbaren Intensivbetten mit COVID-Patientinnen und -Patienten belegt. Insgesamt wurden 559 erwachsene Patientinnen und Patienten mit einer COVID-Erkrankung auf Normalstationen und 223 auf Intensivstation behandelt. 163 Patientinnen und Patienten mussten beatmet werden, 20 davon an der besonders aufwendigen ECMO.

Alle Krankenhäuser, die über eine Fachabteilung der oder eine Fachabteilung der Inneren Medizin und eine Fachabteilung der Chirurgie verfügen, müssen ab Mittwoch vier Prozent ihrer auf der Normalstation und 15 Prozent der Betten auf den Intensivstationen für die Behandlung von COVID-Patientinnen und -Patienten freihalten. Bei einer Auslastung mit COVID-Patientinnen und -Patienten von mehr als 50 Prozent müssen die Krankenhäuser zudem innerhalb von 24 und 72 Stunden weitere Reserven mobilisieren und entsprechend Betten freihalten.

Um diese Vorgaben einzuhalten, wird es in vielen Krankenhäusern notwendig sein, planbare und medizinisch nicht zwingend notwendige zu verschieben. […]

: Niedersächsische Verordnung über Beschränkungen im Krankenhausbetrieb zur Bekämpfung der Corona-Virus-Krankheit-COVID-19 (PDF, 187KB)

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

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