Niederbayern: Krankenhäuser wieder im Normalbetrieb; Corona-Vorhaltepflicht entfällt

Die Pflicht für und Einrichtung der und , einen Teil ihrer Allgemein- und Normalpflegebetten für die Versorgung von COVID-19-Patienten freizuhalten, ist entfallen. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 19. Juni 2020 die Allgemeinverfügung „Notfallplan Corona-Pandemie: Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern“ bekannt gemacht. […] Die zugelassenen Krankenhäuser sind im Rahmen ihres Versorgungsauftrags allerdings weiterhin verpflichtet, im Bedarfsfall insbesondere Kapazitäten mit Möglichkeit zur invasiven kurzfristig bereitzustellen.  […]

Quelle: Regierung von Niederbayern

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