Niederbayern: Krankenhäuser auf dem Weg zum Normalbetrieb

Allgemeinverfügung der Regierung von zur -Vorhaltepflicht

Krankenhäusern sowie Einrichtungen der und wird aufgrund der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in Niederbayern ein weiterer Schritt zum Normalbetrieb erlaubt.

Krankenhäuser, die für die Versorgung von gesetzlich Versicherten zugelassen sind, müssen bisher 25 Prozent ihrer Normalkapazitäten für die Versorgung von COVID-19-Patienten zur Verfügung halten. Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation sind gehalten, 30 Prozent der Kapazitäten zu reservieren.

Die Regierung von Niederbayern hat jetzt Erleichterungen für den gesamten Regierungsbezirk gestattet und die Vorhaltepflicht für Allgemein- und Normalpflegebetten generell auf 15 Prozent gesenkt. Regierungspräsident Rainer Haselbeck hat die entsprechende Allgemeinverfügung unterzeichnet, die am 28. Mai in Kraft tritt. Damit können in den Krankenhäusern wieder vermehrt planbare Leistungen und Eingriffe erfolgen. Unberührt bleibt jedoch die Quote von 30 Prozent zur Freihaltung von Intensivkapazitäten mit Beatmungsmöglichkeit. […]

Quelle: Regierung von Niederbayern

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