Neues Notvertretungsrecht bei Ehegatten und Lebenspartnern

Seit Jahresbeginn 2023 gibt der neue Paragraf 1358 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Ehegatten und Lebenspartnern für den Notfall ein gegenseitiges Vertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten sowie bei kurzfristig freiheitsentziehenden Maßnahmen. […]

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