Neue Spezifikation für die Strukturabfrage der Perinatalzentren ausgesetzt: Datenübermittlung für Erfassungsjahr 2019 weiter per Checkliste

Der G-BA hat am 19.09. Übergangsregelungen für die Strukturerhebung im Rahmen der „Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene“ () beschlossen. Die Übermittlung der Daten der von den Einrichtungen an das für das Erfassungsjahr 2019 wird weiterhin in der bisherigen elektronischen Form erfolgen „auf Basis der gemäß Anlage 3 in der am 18.05.2018 beschlossenen und am 01.01.2019 in Kraft getretenen Fassung, die vom G-BA als Servicedokument für die Übermittlung der Daten zur Verfügung gestellt wird.“

Damit ist die bislang veröffentlichte Spezifikation zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2019 außer Kraft gesetzt. […]

Quelle: IQTIG

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