Neue Spezifikation für die Strukturabfrage der Perinatalzentren ausgesetzt: Datenübermittlung für Erfassungsjahr 2019 weiter per Checkliste

Der G-BA hat am 19.09. Übergangsregelungen für die Strukturerhebung im Rahmen der „Qualitätssicherungs-Richtlinie für Früh- und Reifgeborene“ (QFR-RL) beschlossen. Die Übermittlung der Daten der von den Einrichtungen an das für das Erfassungsjahr 2019 wird weiterhin in der bisherigen elektronischen Form erfolgen „auf Basis der gemäß Anlage 3 in der am 18.05. beschlossenen und am 01.01.2019 in Kraft getretenen Fassung, die vom G-BA als für die Übermittlung der Daten zur Verfügung gestellt wird.“

Damit ist die bislang veröffentlichte zur Strukturabfrage für das Erfassungsjahr 2019 außer Kraft gesetzt. […]

Quelle: IQTIG

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