Neue Richtlinie zur Qualitätssicherung: Frühestmögliche Versorgung einer hüftgelenknahen Femurfraktur

Mit verbindlichen Standards zu Struktur, Personal und Verfahrensabläufen soll vor allem sichergestellt werden, dass die betroffenen Patientinnen und künftig in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme oder nach Auftreten eines Inhouse-Sturzes operiert werden können, sofern ihr Allgemeinzustand dies zulässt. Eine frühzeitige Operation ist für die Heilungschancen ein wesentliches Kriterium.

Seit Jahren zeigt die im Auftrag des erstellte Bundesauswertung der externen stationären Qualitätssicherung („Qualitätsreport“) des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) Qualitätsmängel beim Indikator „Präoperative Verweildauer bei der Versorgung einer hüftgelenknahen “. Das IQTIG stellt hier bundesweit einen besonderen Handlungsbedarf fest. Der G-BA trägt diesem Umstand mit der Erstfassung seiner Richtlinie zu Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur Rechnung. […]

Wesentliche Inhalte der Richtlinie
Mindestanforderungen an die Prozessqualität, Standard Operating Procedures (SOP)
Krankenhäuser, die künftig die Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur anbieten wollen, sind verpflichtet, unverzüglich nach Aufnahme einer Patientin oder eines Patienten mit einer entsprechenden Diagnose die weitere Versorgung zu planen. Ziel ist es, dass die operative Versorgung in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Aufnahme oder Auftreten eines Inhouse-Sturzes erfolgt, sofern es der Allgemeinzustand der Patientin oder des Patienten zulässt. Krankenhausinterne Standardabläufe sollen dabei helfen, den typischen Hindernissen, die einer operativen Versorgung der Patientin oder des Patienten innerhalb von 24 Stunden erfahrungsgemäß oftmals entgegenstehen, zu begegnen. Die neue Richtlinie sieht deshalb vor, dass von den Krankenhäusern verbindliche, interdisziplinär abgestimmte, schriftliche und jederzeit verfügbare Standardabläufe (Standard Operating Procedures – SOP) einzuführen sind. Die SOP müssen dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens entsprechen. Krankenhäuser müssen für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit einer hüftgelenknahen Femurfraktur mindestens SOP zu folgenden Situationen und Entscheidungsbedarfen vorhalten:

  • SOP „Besondere Situationen der Einwilligungsfähigkeit“
  • SOP „Perioperative Planung: Priorisierung von Eingriffen, Planung von OP-Kapazitäten, Planung von OP-Teams“
  • SOP „Operationsverfahren“
  • SOP „Umgang mit gerinnungshemmender Medikation“
  • SOP „Patientenorientiertes Blutmanagement (PBM)“
  • SOP „Ortho-geriatrische Zusammenarbeit für Patienten mit positivem geriatrischen
  • SOP „Physiotherapeutische Maßnahmen“ […]

: G-BA

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