Neue Regelungen zu Mindestmengen sind ein guter Anfang – erster Durchlauf in Schleswig-Holstein zeigt aber auch Schwachstellen auf

Seit diesem Jahr müssen für mindestmengenrelevante Eingriffe bei den zum 15.07. eine Prognose für das Folgejahr abgeben. Grundlage für diese Prognose sind die Zahlen aus dem Vorjahr sowie die Zahlen vom 01.07. des Vorjahres bis zum 30.06. des laufenden Jahres. Die Kassen müssen die vorgelegte Prognose innerhalb von sechs Wochen prüfen – und sie akzeptieren oder widerlegen.

Auch wenn die Vorjahreszahlen einzelner unter der jeweiligen Mindestmenge lagen, dürfen diese Häuser die entsprechende Leistung auch im kommenden Jahr erbringen, weil die Krankenkassen in keine einzige der vorgelegten Prognosen begründet widerlegen konnten.

Doch selbst wenn eine Klinik die vorgegebene Mindestmenge erfüllt, bedeutet das nicht automatisch eine echte , denn die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierten Mindestmengen sind bislang sehr niedrig angesetzt. Sie liegen zum Teil deutlich unter Expertenempfehlungen, auf die unter anderem die Bertelsmann Stiftung in ihrer jüngsten zur Krankenhauslandschaft verweist. […]

Pressemitteilung: vdek

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