Neue Mindestmengen gelten bei Eingriffen an der Speiseröhre und bei der Versorgung von untergewichtigen Frühgeborenen – Vorgabe bei Nierentransplantation bestätigt

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Mindestmengenregelungen für komplexe Eingriffe an der Speiseröhre (Ösophagus), für die Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm sowie für überarbeitet.

Ausgehend von aktuellen Auswertungen erhöhte der G-BA für Eingriffe am Ösophagus die geforderte Mindestmenge an Operationen von derzeit 10 auf 26 pro Jahr und Krankenhausstandort. Ebenso setzte er die Vorgaben für hoch, die sehr untergewichtige Neugeborene betreuen. Künftig müssen sie mindestens 25 Kinder pro Jahr und Standort versorgen und nicht mehr nur 14. Bei Nierentransplantationen (inkl. Lebendspende) bestätigte der G-BA die bisherige Vorgabe von mindestens 25 Eingriffen pro Jahr und Krankenhausstandort. Der G-BA berücksichtigt bei seinen Mindestmengenregelungen den wissenschaftlich nachweisbaren Zusammenhang zwischen der Leistungsmenge und der des Eingriffs. Um sicherer und risikoärmer zu behandeln, sollen besonders schwierige planbare Eingriffe nur in jenen Kliniken vorgenommen werden, die damit ausreichend Erfahrung haben.

Zudem aktualisierte der G-BA den Katalog der Prozeduren und Leistungen, die berücksichtigt werden können, um die jeweils festgelegte Mindestmenge zu erfüllen. […]

Quelle: G-BA

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