Neue Mindestmengen für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs

Der GBA hat am 16.12.2021 einen neuen Beschluss zu Mindestmengen gefasst. Danach gelten grundsätzlich ab dem 01.01.2022 folgende neuen Mindestmengen pro Jahr und Krankenhaustandort:

  • -Operationen: 100
  • Lungenkrebs-Operationen: 75

Ferner erhöhte der der GBA eine bereits bestehende Mindestmenge wie folgt:

  •  komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse: von 10 auf 20

Quelle: KMH Medizinrecht

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