Nach Verfassungsbeschwerde gegen Triage-Empfehlungen: „Die Gleichbehandlung aller Patienten hat oberste Priorität“
Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner sind vorbereitet auf die schwerste aller Entscheidungen: Welchen patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten knapp werden? Acht medizinische Fachgesellschaften haben hierzu bereits im Frühjahr eine Leitlinie erarbeitet. „Die Gleichbehandlung aller Patienten hat oberste Priorität“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und notfallmedizin (divi) und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Kein Patient wird aufgrund von Alter, Grunderkrankung oder Behinderung von der Versorgung ausgeschlossen. Ein solcher leitfaden ist die Basis aller behandelnden Ärzte auf den Intensivstationen für eine medizinisch fundierte, gerechte Entscheidung.“ Nun haben in der vergangenen Woche (21. Juli 2020) neun Menschen mit Behinderung Verfassungsbeschwerde beim bundesverfassungsgericht erhoben: Sie fürchten, dass ihnen aufgrund der Triage-Empfehlung im kritischen Fall eine „medizinische Aussortierung“ drohe. Die DIVI fordert jetzt schnellstmöglich eine gesetzliche Grundlage, um Medizinern Rechtssicherheit zu geben. […]
Pressemitteilung: DIVI