Nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Kabinett bringt Änderung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes auf den Weg

Eines der wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für die untergebrachter .

„Mit dem Gesetz wollen wir für , die während einer Unterbringung erforderlich werden, einen Richtervorbehalt einführen und das ärztliche Personal dazu verpflichten, die betroffene Person nach Beendigung der Fixierung auf die Möglichkeit hinzuweisen, diese nachträglich gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. […]

Pressemitteilung: Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg

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