Nach G-BA-Beschluss: Fehlende Finanzierung hat Auswirkung auf flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Brustzentren

befürchtet erheblichen Qualitätsverlust bei der Brustkrebsbehandlung

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe () fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustkrebszentren, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr eine Neuregelung der von klinischen Spitzenzentren beschlossen hat. Diese Regelung des G-BA, wonach nur noch Onkologische Spitzenzentren gefördert werden, in denen neben Brustkrebs noch weitere Krebsarten behandelt werden, schließt nach Ansicht der Kammer einen Großteil der Brustzentren in von einer ausreichenden Finanzierung aus. „Die Anforderungen des G-BA gefährden die bisher hohe Versorgungsqualität von Brustkrebspatientinnen in unserem Land erheblich“, so Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle, „und eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Brustkrebs in NRW ist damit nicht mehr gewährleistet.“ […]

Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe

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