Nach G-BA-Beschluss: Fehlende Finanzierung hat Auswirkung auf flächendeckende und wohnortnahe Versorgung in Brustzentren
Ärztekammer befürchtet erheblichen Qualitätsverlust bei der Brustkrebsbehandlung
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (Äkwl) fordert den Erhalt der Krankenkassenzuschläge für Brustkrebszentren, nachdem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im vergangenen Jahr eine Neuregelung der finanzierung von klinischen Spitzenzentren beschlossen hat. Diese Regelung des G-BA, wonach nur noch Onkologische Spitzenzentren gefördert werden, in denen neben Brustkrebs noch weitere Krebsarten behandelt werden, schließt nach Ansicht der Kammer einen Großteil der Brustzentren in nordrhein-westfalen von einer ausreichenden Finanzierung aus. „Die Anforderungen des G-BA gefährden die bisher hohe Versorgungsqualität von Brustkrebspatientinnen in unserem Land erheblich“, so Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle, „und eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung von Brustkrebs in NRW ist damit nicht mehr gewährleistet.“ […]
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe