Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen in Psychiatrie und Psychosomatik

verabschiedet

Am 18. September wurde das Krankenhauszukunftsgesetz () verabschiedet. Neben einem umfangreichen Investitionsprogramm für die Krankenhäuser wurde der gesetzliche Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die Richtlinie zur in Psychiatrie und (PPP-Richtlinie) um Mindestvorgaben für Psychotherapeut*innen zu ergänzen, bestätigt. Allerdings müssen die Mindestvorgaben nicht mehr je Krankenhausbett festgelegt werden. […]

Quelle: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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