Mindestmengenregelungen: Versorgung von Früh- und Reifgeborenen mit einem Aufnahmegewicht von < 1.250 Gramm (Nr. 8 der Anlage)

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

Quelle: G-BA (PDF, 50KB)

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