Mindestmengenregelungen: Nierentransplantation (inkl. Lebendspende, Nr. 2 der Anlage) und jährliche OPS-Anpassung

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.

(inklusive Lebendspende)– jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 25 […]

Quelle: G-BA (PDF, 53KB)

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