Mindestmengenregelungen: Festlegung eines einheitlichen Berichtsformats gem. § 5 Abs. 8

Der Gemeinsame Bundesausschuss () hat in seiner Sitzung am 19.09. gemäß § 5 Abs. 8 Satz 2 Mm-R beschlossen, dass die Übermittlung des Prüfergebnisses der abgegebenen in maschinenlesbarer Form erfolgt.

Quelle: G-BA (PDF, 27KB)

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