Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2022

Beschluss vom 16. Dezember 2021

Der beauftragt das Institut nach § 137a SGB V mit der Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation für die gemäß den Empfehlungen zur Spezifikation. Die Spezifikation für die Mindestmengenregelungen einschließlich der technischen Dokumentation ist von dem Institut nach § 137a SGBV auf dessen Internetseite unter www..org zu veröffentlichen. […]

: G-BA (PDF, 1.58MB)

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