Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2021

Beschluss vom 15. April 2021
Der G-BA beauftragt das Institut nach § 137a SGB V mit der Erstellung und Veröffentlichung der Spezifikation für die Mindestmengenregelungen gemäß den Empfehlungen zur Spezifikation.Die Spezifikation für die Mindestmengenregelungen einschließlich der technischen Dokumentation ist von dem Institut nach § 137a SGBV auf dessen Internetseite unter www.iqtig.org zu veröffentlichen. – Empfehlungen zur Spezifikation der Mindestmengenregelungen Erhebungsjahr 2021, Version 03
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