Mindestmengenregelungen: Änderung der Spezifikation 2021

Beschluss vom 15. April 2021

Der beauftragt das Institut nach § 137a SGB V mit der Erstellung und Veröffentlichung der für die gemäß den Empfehlungen zur Spezifikation.Die Spezifikation für die Mindestmengenregelungen einschließlich der technischen ist von dem Institut nach § 137a SGBV auf dessen Internetseite unter www..org zu veröffentlichen. – Empfehlungen zur Spezifikation der Mindestmengenregelungen Erhebungsjahr 2021, Version 03

Download: G-BA (PDF, 1.21MB)

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