Mindestmengenregelungen: Änderung der Anlage Nr. 4 – Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene

Der Beschluss vom 16. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft

Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas für Erwachsene – jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses: 20

Für die Berechnung der Leistungsmenge des Kalenderjahres 2021 und der ersten zwei Quartale des Kalenderjahres 2022 sind neben den unter Nummer 4 der Anlage aufgeführten -Kodes auch die OPS-Kodes 5-525.3 und 5-525.4 anrechenbar. In den Kalenderjahren 2022 und 2023 gilt übergangsweise jeweils eine Mindestmenge von 10 Leistungen pro Standort eines Krankenhauses. Im Kalenderjahr gilt übergangsweise eine Mindestmenge von 15 Leistungen pro Standort eines Krankenhauses.

: G-BA (PDF, 133KB)

 

Das könnte Dich auch interessieren …