Mindestmengenregelungen: Änderung der §§ 5 und 10

Folgender Beschluss vom 20.06. wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 13.07.2019 in Kraft

Gegenstand der Änderung ist das für die Übermittlung der zu verwendende Signaturformat.

: G-BA (PDF, 555KB)

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