Mindestmengen-Prognose: Verbindliches Verzeichnis der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen

Die Adressen und Ansprechpartner der Landesverbände der und der Ersatzkassen stellt der in einem verbindlichen Verzeichnis zum zur Verfügung.

Hinweis: Die des Krankenhausträgers ist den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen spätestens zum 7. August des laufenden Kalenderjahres zu übermitteln.

Download: GKV-Spitzenverband (XLSX, 102KB)

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