Mindestmengen: Neue Vorgaben für Frühgeborene < 1.250g GG

In der Sitzung am 17.12.2020 hat der G-BA u.a. auch eine Erhöhung der Mindestmenge für die Versorgung von Frühgeborenen < 1.250 g GG beschlossen. Laut Pressemitteilung dürfen ab 2024 nur noch jene Spezialkliniken (Perinatalzentren Level-1) diese untergewichtigen Neugeborenen versorgen, die die erhöhten Mindestvorgaben erfüllen.