Mindestmengen – Frist für Prognose zum Kalenderjahr 2020

Nach den des (Mm-R) haben die Krankenhäuser den Landesverbänden der und den Ersatzkassen spätestens zum 15. Juli ihre Prognose zum Erreichen der im Kalenderjahr zuzuleiten. Die Erklärung ist in schriftlicher oder in elektronischer Form unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ohne vorherige Aufforderung zu übermitteln. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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