Mindestmengen – Frist für Prognose zum Kalenderjahr 2020

Nach den des (Mm-R) haben die den Landesverbänden der und den Ersatzkassen spätestens zum 15. Juli 2019 ihre zum Erreichen der im Kalenderjahr 2020 zuzuleiten. Die Erklärung ist in schriftlicher oder in elektronischer Form unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur ohne vorherige Aufforderung zu übermitteln. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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