MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Ergänzung von Teil B, Besonderer Teil, Abschnitt 3 – Kontrolle der Einhaltung von Regelungen zu Notfallstrukturen

Der Beschluss vom 17. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 4. Mai 2021 in Kraft.

Dieser Abschnitt des Besonderen Teils regelt gemäß § 3 Satz 2 Buchstabe e Teil A die Kontrolle der Einhaltung von Mindestvorgaben gemäß den Regelungen zu einem gestuften System von in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V (Regelungen zu den Notfallstrukturen). Gegenstand der Kontrolle ist die Überprüfung, ob der die zum Zeitpunkt der Einleitung des Kontrollverfahrens für ihn geltenden Mindestvorgaben der Regelungen zu den Notfallstrukturen erfüllt. […]

Quelle: G-BA (PDF, 584KB)

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