MD-Qualitätskontroll-Richtlinie: Änderung gemäß Abschnitt 2 Teil B
Der Beschluss vom 17. Juni 2021 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 24. August 2021 in Kraft.
Auf der Grundlage des § 137 Abs. 3 SGB V zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes der krankenversicherung nach § 275a SGB V beschließt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die vorliegende Änderung der md-Qualitätskontroll-Richtlinie (md-qk-rl).2. Zu den Regelungen im Einzelnen Gegenstand des Abschnitts 2 des Teil B der MD-QK-RL sind die Kontrollen der Einhaltung der Anforderungen an die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität, die von den Krankenhäusern gemäß der G-BA Richtlinien nach § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V zu erfüllen sind. […]
Quelle: G-BA (PDF, 1.76MB)