Maßnahmen zur Qualitätssicherung: Gezielte Lungendenervierung durch Katheterablation bei chronisch obstruktiver Lungenerkrankung

Der Beschluss vom 19. Dezember wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 18. Juli in Kraft.

Der Beschluss beinhaltet auf der Grundlage von § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V an die Struktur- und Prozessqualität für die Erbringung der inAbsatz 1 genannten Methode in nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern. […]

Quelle: G-BA (PDF, 565KB)

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