Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Behandlung mit interstitieller LDR-Brachytherapie beim lokal begrenzten Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil

Der Beschluss vom 17. September 2020 wurde vom BMG nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt diese Richtlinie als eine Maßnahme zur auf der Grundlage von § 136 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V, mit der an die Struktur- und Prozessqualität für die Durchführung der interstitiellen LDR-Brachytherapie zur Behandlung von mit lokal begrenztem mit niedrigem Risikoprofil festgelegt werden. […]

Quelle: G-BA (PDF, 153KB)

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