Mangelhafter Patientenschutz bei Gesundheits-Apps

BPtK: Nachlässige im Digitalen Versorgung-Gesetz

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert einen mangelhaften bei , wie er im gestern verabschiedeten Kabinettsentwurf zum Digitalen Versorgung-Gesetz vorgesehen ist. Gesundheits-Apps, auf die Versicherte einen Anspruch haben, werden danach nicht den Standards der gesetzlichen genügen. Als ausreichend soll bereits gelten, wenn Versicherte durch eine App besser informiert werden. Die BPtK fordert, an Gesundheits-Apps vergleichbare Ansprüche zu stellen wie an Arznei- und . […]

: Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

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