Laboraufträge einer Arztpraxis – Kein datenschutzrechtliches Einwilligungserfordernis und keine Auftragsverarbeitungsvereinbarung erforderlich

Die Übermittlung von wegen Standard-Laboraufträgen ist bei vorheriger Information der über die externe Veranlassung an das bestimmte regelmäßig ohne gesonderte Einwilligungserklärung datenschutzrechtlich erlaubt. Es bedarf keiner ausdrücklichen – erst nicht schriftlichen – Einwilligungserklärung der Patientinnen und Patienten. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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