Krankenhäuser müssen mehr Betten für die Behandlung von COVID-19-Patienten freihalten

Hinweise zum „Massenanfall von Erkrankten“ an Träger der Rettungsdienste – helfen bei der Versorgung

Immer mehr stoßen wegen der weiter steigenden Zahl von -Patientinnen und - an die Belastungsgrenze. Besonders die Lage im Süden Brandenburgs spitzt sich zu. Aus diesem Grund müssen die Krankenhäuser im Land Brandenburg mehr Betten für die Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten freihalten. Die Regelungen zu den Freihaltekapazitäten, die seit dem 24. November 2021 gelten, hat das Gesundheitsministerium per Allgemeinverfügung geändert: Die Krankenhäuser müssen seit Dienstag (07.12.2021) mindestens 20 Prozent (bisher 10 Prozent) der tatsächlich betreibbaren Betten auf den Normalstationen und mindestens 30 Prozent (bisher 15 Prozent) der intensivmedizinischen Betten mit Beatmungsmöglichkeit für die Versorgung von COVID-19-Patienten freihalten. Krankenhäuser dürfen planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe damit nur unter der Voraussetzung durchführen, dass die festgelegten Freihaltekapazitäten eingehalten werden. […]

Quelle: Land Brandenburg

Das könnte Dich auch interessieren …