Krankenhäuser haben eine Vielzahl von Patientenschutzmaßnahmen ergriffen

Deutsche Krankenhausgesellschaft zum Justizfall

Zur aktuellen Berichterstattung über die Mordserie in zwei Krankenhäusern und den damit verbundenen Reaktionen appelliert der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (), Dr. Gerald Gaß, an die Öffentlichkeit, die Beschäftigten in den deutschen Krankenhäusern nicht unter einen Generalverdacht zu stellen und mit Augenmaß auf die schrecklichen Ereignisse zu reagieren:

„Bei der derzeitigen juristischen Aufarbeitung der Tötung von Patientinnen und Patienten durch einen Krankenpfleger handelt es sich um ein außergewöhnliches und in dieser Dimension wohl einzigartiges Verbrechen. Diese Tat macht uns betroffen und unser aufrichtiges Mitgefühl gilt dabei zunächst den Angehörigen der vielen Opfer. Die nun laufende juristische Aufklärung dieser Taten wird sehr bald auch die konkreten Umstände in den beiden betroffenen Krankenhäusern durchleuchten. Man muss wohl davon ausgehen, dass dort tragische Fehler gemacht und Frühwarnsignale übersehen wurden.

Zu beachten ist aber, dass seit den schrecklichen Taten schon viele Maßnahmen durchgeführt worden sind, die eine deutlich gesteigerte Kontrolle und Transparenz in den Kliniken herbeiführen. Wir haben heute flächendeckend Instrumente installiert, die eine Wiederholung solcher ausschließen sollen. Alle Krankenhäuser haben für anonyme Eingaben. In den Kliniken gibt es Obduktionsquoten für zunächst unverdächtige Todesfälle und Todesfallbesprechungen.

Angesichts dieser außergewöhnlichen kriminellen Tat eines einzelnen Krankenpflegers nun schnelle, weitere Konsequenzen für alle Kliniken und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fordern, halten wir nicht für angemessen. Die Patientinnen und Patienten, die in unsere Kliniken kommen, können sich darauf verlassen, dass dort alle Anstrengungen unternommen werden, um eine gute Therapie und Pflege zu gewährleisten. Dieser erschreckende, entsetzliche Fall gibt keinen Anlass, das Vertrauen in die Beschäftigten der Krankenhäuser grundsätzlich in Frage zu stellen.“

Pressemitteilung: DKG (PDF, 59KB)


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