IQTIG stellt weitere Folgenabschätzungen für Mindestmengen zur Verfügung

Dabei werden auf Basis von Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes ( / §21-Daten) Simulationsanalysen durchgeführt, in denen dargestellt wird, wie viele und welche Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung voraussichtlich ausgeschlossen werden.

Die Simulationen sollen dem als Entscheidungshilfen für die Beschlüsse von Fallvolumen für künftige dienen sowie Abwägungen in Bezug auf die Folgen der Weiterführung oder Einführung von Mindestmengen zu ermöglichen. […]

Quelle: IQTIG

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