IQTIG stellt weitere Folgenabschätzungen für Mindestmengen zur Verfügung
Dabei werden auf Basis von Leistungsdaten nach § 21 Abs. 2 des Krankenhausentgeltgesetzes (khentgg / §21-Daten) Simulationsanalysen durchgeführt, in denen dargestellt wird, wie viele und welche Krankenhausstandorte bei verschiedenen Mindestmengenhöhen von der Versorgung voraussichtlich ausgeschlossen werden.
Die Simulationen sollen dem g-ba als Entscheidungshilfen für die Beschlüsse von Fallvolumen für künftige mindestmengen dienen sowie Abwägungen in Bezug auf die Folgen der Weiterführung oder Einführung von Mindestmengen zu ermöglichen. […]
Quelle: IQTIG