IQTIG kündigt Korrekturen im QS-Verfahren Sepsis für 2026 an

Unterjähriges Spezifikationsupdate nach Start des neuen Qualitätssicherungsverfahrens notwendig

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Korrekturen der Spezifikation für das QS-Verfahren Diagnostik und Therapie der Sepsis (QS Sepsis) angekündigt. Wie das IQTIG in seinem Informationsschreiben für Leistungserbringer Nr. 35/2026 mitteilt, machen Rückmeldungen aus der Praxis nach dem Start des Verfahrens zum 1. Januar 2026 ein unterjähriges Spezifikationsupdate erforderlich.

Das QS-Verfahren Sepsis ist seit Jahresbeginn als 20. Verfahren der DeQS-Richtlinie im Regelbetrieb. In den ersten Wochen traten nach Angaben des IQTIG zwei Anwendungsprobleme auf, die Auswirkungen auf die Dokumentationspflicht von Behandlungsfällen haben.

Fehlerhafte Ausschlusslogik und OPS-Problematik

Zum einen betrifft der Korrekturbedarf die Ausschlusslogik nach Fachabteilungen. In der aktuellen Anwenderinformation ist im Text korrekt geregelt, dass der Ausschluss von der Dokumentationspflicht nur greift, wenn die entlassende Fachabteilung zu den ausgeschlossenen Fachrichtungen gehört. In der formalen Algorithmus-Syntax fehlt dieser Bezug jedoch. Abhängig von QS-Software, KIS und PDMS kann dies dazu führen, dass Behandlungsfälle fälschlich von der Dokumentation ausgenommen werden, wenn im Verlauf des Aufenthalts eine ausgeschlossene Fachabteilung – etwa die Radiologie – beteiligt war.

Zum zweiten wurde festgestellt, dass Dokumentationsbögen ohne OPS-Angabe derzeit nicht abgeschlossen werden können, obwohl das QS-Verfahren Sepsis auch ohne OPS-Kodierung dokumentationspflichtige Fälle vorsieht. Ursache ist ein als Muss-Feld definiertes OPS-Feld, das für dieses Verfahren nicht sachgerecht ist.

Übergangsregelung für Krankenhäuser

Das IQTIG kündigt an, die Probleme zeitnah mit einem unterjährigen Update der Spezifikation 2026 (Version 06) zu beheben. Bis zur Umsetzung durch die Softwareanbieter sollen Krankenhäuser folgende Vorgehensweise beachten:

  • Behandlungsfälle, die aufgrund der fehlerhaften Ausschlusslogik bislang nicht dokumentiert werden konnten, werden erst nach dem Update dokumentationspflichtig und können dann nacherfasst werden.
  • Offene Dokumentationsbögen ohne OPS sollen bis zum Update nicht abgeschlossen und kein Minimaldatensatz angelegt werden.

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