IQTIG passt QS-Verfahren für 2026 an – Änderungen nach DeQS-RL

Für das IQTIG QS-Verfahren 2026 werden Dialyse, Wundinfektionen, Pneumonie und Knieendoprothesen betroffen sein

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Änderungen bei mehreren Qualitätssicherungsverfahren bekanntgegeben, die auf der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) basieren. Grundlage sind Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).

QS-Verfahren Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen (QS NET)
Das Modul Dialyse des QS NET wird für die Erfassungsjahre 2026 und 2027 ausgesetzt. Das IQTIG hatte bei der Überprüfung zahlreiche Qualitätsindikatoren und Transparenzkennzahlen als überarbeitungsbedürftig identifiziert. Auch technisch bestand ein erheblicher Anpassungsbedarf, der während des laufenden Betriebs nicht umsetzbar war.

QS-Verfahren postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Das Verfahren zur Vermeidung nosokomialer Infektionen wurde nach neun Jahren Erprobung nicht in den Regelbetrieb übernommen. Ziel des G-BA ist es, die Qualitätssicherung praxisnaher zu gestalten, den Aufwand im Verhältnis zum Nutzen zu begrenzen und die Patientensicherheit effektiv zu erhöhen. Die Erprobung wurde im Dezember 2025 beendet.

QS-Verfahren ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Dieses Verfahren erfasst stationär behandelte Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren mit community-acquired pneumonia (CAP), einer der häufigsten infektionsbedingten Todesursachen in Deutschland. Das Verfahren wird für 2026 ausgesetzt. Ab 2027 soll es mit einem Qualitätsindikator zur Sterblichkeit im Krankenhaus wieder aufgenommen werden.

QS-Verfahren Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Nach einer vorangegangenen Aussetzung im Jahr 2025 müssen Krankenhäuser ab 2026 wieder Daten über Knieendoprothesenversorgung übermitteln – in reduziertem Umfang. Zudem werden künftig Sozialdaten der Krankenkassen ausgewertet, sodass Komplikationen und Todesfälle auch nach der Krankenhausentlassung erfasst werden können.

Die Änderungen sollen die Qualitätssicherung praxisnäher gestalten, bürokratische Belastungen reduzieren und eine systematische Erfassung relevanter Versorgungsdaten gewährleisten.

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