IQTIG-Katalog § 24 QSKH-RL – Beschluss des G-BA vom 18.10.2018

-Konzept zur Feststellung, ob die Unterdokumentation nach § 137 Abs. 2 SGB V in der externen Qualitätssicherung vom Krankenhaus verschuldet oder unverschuldet war, ist ungeeignet für daraus folgende Vergütungsabschläge

Es hat sich gezeigt, dass keine allgemeingültigen Kategorien des Unverschuldens auf Bundesebene darstellbar sind, sondern stets die Kenntnis des Einzelfalls erforderlich ist. Das IQTIG stellt in seinem Addendum klar, dass die im einschließlich Anhang dargestellten Gründe für eine verschuldete bzw. unverschuldete Unterdokumentation lediglich beispielhafte Auflistungen und keine Entscheidungskriterien seien. Eine Verletzung der Sorgfaltspflicht des Krankenhauses könne ausschließlich nach einer Einzelfallprüfung dezentral von den Vertragspartnern bei den Pflegesatzverhandlungen vor Ort durchgeführt werden. Im Ergebnis rät das IQTIG von einer Umsetzung seines Konzeptes ab. […]

Quelle: DKG


Siehe auch:

Freigabe zur Veröffentlichung des IQTIG-Berichts zu möglichen Ursachen einer unverschuldeten Unterschreitung der 100-Prozent-Dokumentationsrate

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