IQTIG-Bericht: Quartalsbericht 2/2024 zur Strukturabfrage gemäß PPP-RL
Beschluss zur Veröffentlichung der Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik
Die „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie“ (PPP-RL) des G-BA regelt seit 2020 die Mindestanforderungen an die Personalausstattung in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen. Im Tagesdienst beträgt der geforderte Umsetzungsgrad mindestens 95 % je Berufsgruppe, während im Nachtdienst die Mindestanforderung in über 90 % der Nächte eingehalten werden muss. Der aktuelle Quartalsbericht für das zweite Quartal 2024 basiert auf den Daten von 1.090 Standorten und umfasst 778 Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie, 301 Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie 282 Einrichtungen der Psychosomatik.
Die Ergebnisse zeigen, dass lediglich 34,7 % der Erwachsenenpsychiatrien, 34,6 % der Kinder- und Jugendpsychiatrien und 33,0 % der psychosomatischen Einrichtungen die Mindestvorgaben erfüllten. Obwohl der berufsgruppenübergreifende Umsetzungsgrad bundesweit über 95 % liegt und in der Psychosomatik sogar über 100 % erreicht, scheitern viele Einrichtungen an den Anforderungen, da jede Berufsgruppe die Mindestvorgaben individuell erfüllen muss.