Organisatorische und personelle Maßnahmen für Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen während der COVID-19-Pandemie

Bei der Versorgung von -Fällen in Krankenhäusern, aber auch in Pflegeeinrichtungen, ist nach Möglichkeit eine organisatorische und räumliche Trennung der versorgten Personen ( bei Einzelfällen/ ggf. Kohortierung bei mehreren Fällen) sowie des zugewiesenen Personals in einem gesonderten Bereich empfohlen. Hierbei gilt das Ziel, dass bisher nicht betroffene Personen möglichst weder direkten noch indirekten Kontakt zu SARS-CoV-2-Infizierten haben.

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