Handlungsempfehlungen (Rahmenkonzept) für ein einrichtungsindividuelles Schutz- und Hygienekonzept für Besuche in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und vom 8. Juni 2021, Az. G26a-K9000-/1410-265

Quelle: Bayerische Staatskanzlei

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