Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hygienesonderprogramm in den Förderjahren 2013 bis 2020
Der gkv-spitzenverband legt hiermit den siebten Bericht zur Umsetzung des Hygienesonderprogramms nach § 4 Absatz 9 Satz 6 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) in Verbindung mit § 4 Absatz 8 Satz 10 KHEntgG alte Fassung vor.
Dargestellt wird die Inanspruchnahme der Förderung durch die Krankenhäuser im Zeitraum 2013 bis 2020. Bei der Bewertung der Umsetzung ist zu beachten, dass die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und krankenkassen für das Jahr 2020 aus verschiedenen Gründen (u. a. Konflikte bei der Vereinbarung der Pflegebudgets, Coronapandemie) größtenteils noch nicht abgeschlossen sind. So lagen zum Zeitpunkt der Datenmeldungen (17.05.2021) für lediglich 20 % der kliniken Budgetabschlüsse für das Jahr 2020 vor. Im vorliegenden Bericht kann somit allenfalls ein erster Eindruck zur Inanspruchnahme im Förderjahr 2020 auf Basis von Vereinbarungsdaten gegeben werden. Für das Jahr 2019 liegen für 80 % der Krankenhäuser Budgetabschlüsse vor, so dass im Vergleich zum Vorjahresbericht aktualisierte Vereinbarungsdaten berichtet werden können. Allerdings können bezüglich der tatsächlichen Umsetzung auf Basis der Istdaten im Jahr 2019 auch nur sehr eingeschränkte Bewertungen vorgenommen werden, da durch die vielerorts noch nicht abgeschlossenen Budgetvereinbarungen für das Jahr 2020 bislang auch nur wenige Testate der Jahresabschlussprüfer für das Jahr 2019 vorliegen. […]
Quelle: GKV-Spitzenverband (PDF, 1.17MB)