Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Hygienesonderprogramm in den Förderjahren 2013 bis 2019

Der -Spitzenverband legt hiermit den sechsten zur Umsetzung des Hygienesonderprogramms nach § 4 Abs. 9 Satz 6 i.V.m. § 4 Abs. 8 Satz 10 () vor. Dargestellt wird die Inanspruchnahme der Förderung durch die Krankenhäuser im Zeitraum 2013 bis . Mögliche Effekte durch die Corona-Pandemie spiegeln sich in den vorliegenden Daten daher nicht wider.

Das Hygienesonderprogramm umfasst drei Förderbereiche: die Förderung anteiliger Personalkosten bei Neueinstellungen, Aufstockungen oder interner Besetzung von Hygienepersonalstellen (Nr.1), Fort-und Weiterbildungsmaßnahmen (Nr.2) sowie externe Beratungsleistungen […]

Quelle: GKV-Spitzenverband (PDF, 2.26MB)

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