Aufhebung der besonderen Hygienemaßnahmen bei Dialysepatienten mit SARS-CoV-2-Nachweis

mit chronischer CKD 3 oder schlechter sowie Dialysepatienten leiden unter einer erworbenen Immundefizienz. Diese kann mit einer verlängerten Virusausscheidung bei Infektion einhergehen. Daher ist bei diesen Patienten zur Entisolierung stets ein negatives PCR-Ergebnis zu fordern. Ein „grenzwertiges“ oder „schwach positives“ PCR-Ergebnis im Sinne eines -Wertes >30 erscheint für diese Patienten generell nicht ausreichend. […]

Quelle: DGfN

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