Hessen baut seine Aktivitäten zur Verbesserung der Patientensicherheit weiter aus
Hessen hat mit der kürzlich durchgeführten Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes die Voraussetzungen geschaffen, um konkrete Maßnahmen zur Patientensicherheit verbindlich regeln zu können und aktuell eine Rechtsverordnung zur Patientensicherheit auf den Weg gebracht. „Mit dieser geplanten Verordnung fordern wir von den hessischen Krankenhäusern eine Sicherheitskultur zu etablieren und weiterzuentwickeln und verbessern damit die Patientensicherheit systematisch“, betont Klose.
Konkret wird die Patientensicherheitsverordnung einen Landesbeirat etablieren und es sind qualifizierte Patientensicherheitsbeauftragte in den hessischen Krankenhäusern sowie deren Aufgaben zu benennen, um die organisatorische Einordnung und Berichtspflichten zum Thema Patientensicherheit verbindlich regeln. „Hierdurch sollen Maßnahmen zur Steigerung der Patientensicherheit koordiniert und gefördert werden“, erläutert Klose.
Pressemitteilung: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration