Heilmittel-Richtlinie: Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im Rahmen des Entlassmanagements und weitere Änderungen

Der Beschluss vom 20. März wurde vom nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Mit der Regelung soll klargestellt werden, dass , die vor dem 1. Oktober 2020des Inkrafttreten der geänderten Richtlinie ausgestellt worden sind und einen Zeitraum betreffen, der nach dem 1. Oktober 2020 liegt, ihre Gültigkeit behalten. […]

Quelle: G-BA (PDF, 50KB)

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