Heilmittel-Richtlinie: Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung im Rahmen des Entlassmanagements und weitere Änderungen
Der Beschluss vom 20. März 2020 wurde vom bmg nicht beanstandet. Er tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Mit der Regelung soll klargestellt werden, dass verordnungen, die vor dem 1. Oktober 2020des Inkrafttreten der geänderten Richtlinie ausgestellt worden sind und einen Zeitraum betreffen, der nach dem 1. Oktober 2020 liegt, ihre Gültigkeit behalten. […]
Quelle: G-BA (PDF, 50KB)